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Anfrage: Vorsorge und Berücksichtigung finanzieller Folgen von Klimarisiken in der Finanzmarktaufsicht verstärken

Geschäftsnummer:

23.428

Eingereicht von:

Imboden Natalie

Einreichungsdatum:

11.04.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Ziele; Bundesgesetzes; Eidgenössische; Finanzmarktaufsicht; Ergänzt; Schutz; Funktionsfähigkeit; Finanzmärkte; Vorsorgeprinzip; Klima; Umweltrisiken; Finanziellen; Einbezieht

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Eingereichter Text

Artikel 4 (Ziele) des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht wird dahingehend ergänzt, dass der Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte neu auch das Vorsorgeprinzip und die Klima- und Umweltrisiken mit ihren möglichen finanziellen Folgen mit einbezieht.

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Begründung

Gemäss Zweckartikel bezweckt die Finanzmarktaufsicht gemäss aktuellem Gesetz den Schutz der Gläubiger/innen, der Anleger/innen Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und trägt damit zur Stärkung des Ansehens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.

Stabile Geldpolitik und ein zukunftsfähiger Finanzmarkt berücksichtigt auch Klimarisiken. Allein die Credit Suisse und die UBS haben zusammen zwischen 2016 und 2020 fast 120 Milliarden Franken in die fossile Industrie gesteckt. Aufgrund der Rettung der angeschlagenen Credit Suisse durch die UBS durch eine quasi Staatsgarantie steigt auch die Gefahr allfälliger Klimarisiken für das nun mit öffentlichem Geld involvierte Gemeinwesen.

Daher muss auch die Finanzmarktaufsicht die finanziellen Folgen und Auswirkungen von Klimarisiken und Risiken der Biodiversität in die Aufsicht integrieren und nötigenfalls auch neue Instrumente (u.a. Controlling, Massnahmen) dafür zu entwickeln.

Die FINMA hat grosse Banken und Versicherungsunternehmen verpflichtet, ab Juli 2021 klimabedingte Finanzrisiken systematisch offenzulegen. Diese Offenlegung ist auch in die Aufsicht zu integrieren.

Mit dem Übereinkommen von Paris 2015 sich die Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die allgemeinen Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Das heisst, künftig soll Geld verstärkt in umweltfreundliche und zukunftsträchtige statt in treibhausgasintensive Technologien und Energieträger investiert werden. Das heutige Investitionsverhalten unterstützt aber nicht nur erheblich die Erdöl- und Erdgasförderung, sondern sogar noch deren weiteren Ausbau. Dies läuft den Klimazielen klar zuwider. (Quelle: "UBS und CS finanzieren fossile Energieprojekte in Afrika in grossem Stil," Handelszeitung vom 9.11.2022)

Der PACTA-Klimatest zeigt regelmässig auf, wie klimaverträglich der Schweizer Finanzmarkt investiert. Der PACTA-Klimatest schafft vergleichbare Transparenz über die verschiedenen Finanzbranchen hinweg. Die Ergebnisse für das Jahr 2022 zeigen aber ein durchzogenes Bild. Bis der Schweizer Finanzmarkt insgesamt klimaverträglich handelt, braucht es zeitnah grössere Anstrengungen.

(Quelle: PACTA Climate Test Switzerland 2022: Aiming Higher (2022) Wüest Partner, 2022. Mit Unterstützung des BAFU).

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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